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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Gegenstand der AGB

(1) Die ErneuerCar UG (haftungsbeschränkt) [Adelmannstr. 61 a, 86199 Augsburg, info@erneuercar.de] (im Folgenden „ErneuerCar“), bietet Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Treibhausgasminderungsquoten von Elektrofahrzeugen (nachfolgend „THG-Quote“) an.  Das Poolen der THG-Quote (gebündelte Vermarktung) hat seinen Ursprung aus der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung, die ab dem 01.01.2022 in Kraft getreten ist.


(2) Gerwerbetreibende, Kfz-Betriebe, Betreiber von nichtöffentlichen Ladepunkten im Sinne der Ladesäulenverordnung, die Halter von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb (im Folgenden „Elektrofahrzeuge“) sind, können sich bei Bedarf im Portal registrieren, um die THG-Quote von ErneuerCar beantragen und vermarkten zu lassen. Hybridfahrzeuge sind davon ausgeschlossen.


(3) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) bestimmen den Ablauf aller Dienstleistungen die durch ErneuerCar für den Portalnutzer (im Folgenden „Nutzer“) getätigt werden und gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien fort, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Abweichenden AGB des Nutzers wird widersprochen.

§2 Registrierung im Portal, Vertragsabschluss; Aktualisierungspflicht

(1) Nutzer dürfen sich nur registrieren, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben (sofern es sich um eine natürliche Person handetl) und Ihr Sitz in Deutschland ist.


(2) Gewerbetreibende dürfen sich nur unter der Voraussetzung registrieren, wenn der Sitz des Unternehmens in Deutschland ist.


(3) Gewerbetreibende müssen sich mit der Firmenbezeichnung und der Unternehmens-E-Mailadresse registrieren.


(4) Der Nutzer muss ich im Portal von ErneuerCar mit den geforderten Daten registrieren. Er bestimmt die Anzahl der anzumeldenden E-Fahrzeuge und ist mit den AGB einverstanden und übermittelt die Daten anhand von dem Formular an ErneuerCar. Die Bestätigungsmail in Textform bestätigt den Vertrag zwischen den beiden Parteien.


(5) Der Nutzer ist dazu verpflichtet alle geforderten Angaben auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Der Fahrzeugschein muss ebenfalls vom Nutzer auf Lesbarkeit überprüft werden. Sollten sich Änderungen ergeben, ist der Nutzer verpflichtet diese Änderungen im Portal zu aktualisieren.


(6) Für die Registrierung und Nutzung des Portals werden dem Nutzer keine Kosten in Rechnung gestellt.


(7) Sobald der Nutzer vollständig registriert ist und das erste E-Auto im Portal angelegt hat, berechtigt der Nutzer ErneuerCar für die Vermarktung der THG-Quote im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte.

§3 Haftung des Nutzers

(1) Es ist verboten die THG-Quote für das registrierte E-Fahrzeug mehrfach zu beantragen. Der Nutzer haftet für die entstanden Schäden.


(2) Falsche oder grobfahrlässige Angaben werden nicht toleriert. Der Nutzer haftet für alle entstanden Schäden.

§4 Vertragslaufzeit; Verlängerung und Kündigung

(1) Mit dem Abschluss des Vertrages startet die Vertragslaufzeit.


(2) Bei Anmeldung eines E-Fahrzeuges zwischen 01.01. und 31.01. gilt die Laufzeit für das vorangegangene Jahr.


(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Nutzer im Folgejahr anhand einer Bestätigung im Portal einer Verlängerung zustimmt.


(4) Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag zum Ablauf des vorangegangenen Jahrs (31.01.) zu kündigen.


(5) Die Kündigung ist an info@erneuercar.de zu richten.

§5 Widerrufsrecht des Nutzers

(1)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ErneuerCar UG haftungsbeschränkt, Adelmannstr. 61 a, 86199 Augsburg, info@erneuercar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Registrierung und Anmeldung des E-Autos im Portal.

(3) Der Widerruf muss anhand einer Erklärung (per Brief oder E-Mail) an EneuerCar (ErneuerCar UG haftungsbeschränkt, Adelmannstr. 61 a, 86199 Augsburg, info@erneuercar.de) erfolgen.

(4) Muster-Widerrufsformular

• An ErneuerCar UG (haftungsbeschränkt), Adelmannstr. 61 a, 86199 Augsburg, info@erneuercar.de
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
• Bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§6 Datenschutz

(1) ErneuerCar nutzt, verarbeitet die Daten des Nutzers nach den gesetzlichen Bestimmungen.


(2) Wir verweisen zu allen anderen Einzelheiten auf den Link „Datenschutzerklärung“. Dort können Sie alle wichtigen Informationen zum Umfang und die Verwendung von Daten einholen.

§7 Anmeldung von E-Fahrzeugen

(1) Der Anmeldezeitraum ist vom 01.01. bis zum 31.01. des Folgejahres (13 Monate). Für das Verpflichtungsjahr kann die THG-Quote für den genannten Zeitraum angemeldet werden. Sobald der Nutzer das E-Fahrzeug für das Verpflichtungsjahr angemeldet hat, darf dieser die THG-Quote an keinen Dritten vermarkten.


(2) Sobald der Nutzer die Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins hochgeladen hat, gilt das E-Fahrzeug als angemeldet für die Vermarktung der THG-Quote.


(3) Der registrierte Nutzer auf dem Portal kann nur die E-Fahrzeuge anmelden, bei denen er selber als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist.

§8 Abmeldung von E-Fahrzeugen

(1) Der Nutzer kann das E-Fahrzeug abmelden. Sobald das E-Fahrzeug angemeldet wurde, wurde die Beantragung der Bescheinigung beim UBA vollzogen. Eine erneute Anmeldung des E-Fahrzeugs kann erst wieder zum 01.02. der Folgejahres erfolgen.

§9 Übertragung des Vermarktungsrechts

(1) Mit dem Hochladen des Fahrzeugscheins überträgt der Nutzer alle Rechte im Zusammenhang mit der Vermarktung der THG-Quote an ErneuerCar. Die Vermarktung ist wird in § 10 erläutert.

§10 Vermarktung der THG-Quote

(1) Die vom Nutzer an ErneuerCar übertragene THG-Quote/ Fahrzeugschein(e) wird von ErneuerCar fristgerecht gem. § 8 Abs. 1 38. BImSchV beim Umweltbundesamt (in Folgenden „UBA“) angemeldet.


(2) Sobald die THG-Quote von dem UBA bescheinigt wurde, liegt der Nachweis vor. Die Voraussetzungen für die Vermarktung sind nun gegeben. Solange das UBA die THG-Quote bescheinigt, haftet ErneuerCar nicht.


(3) Die THG-Quote des Nutzers wird von ErneuerCar mit der THG-Quote von anderen Nutzern zusammengefasst. Die übertragene THG-Quote wird von ErneuerCar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte vermarktet. Eine Rücksprach mit dem Nutzer gibt es dazu nicht.


(4) ErneuerCar steht es frei, den Preis für die THG-Quote festzulegen, ebenfalls darf ErneuerCar die Vermarktung frei gestalten. Der Verkauf an einen Dritten wird sorgfältig geprüft und ein Abnahmevertrag abgeschlossen.

§11 Verkauf der THG-Quote

(1) Sobald der Erlös aus der THG-Quote von dem Dritten eingegangen ist, bekommt der Nutzer seine Prämie ausgezahlt. ErneuerCar muss den erzielten Umsatz nicht offenlegen.


(2) Der Nutzer bekommt je nach Fahrzeugklasse des angemeldeten Elektrofahrzeuges die THG-Quote ausgezahlt.

§12 Geltungsbereich und Sprache

(1) Die Beziehung zwischen ErneuerCar und Nutzer werden über die AGB geregelt. Die AGB erläutern den Ablauf, die Abtretung und die Vermarktung der THG-Quote durch ErneuerCar.


(2) Alle Verträge die über ErneuerCar, Tippgeber oder einen Geschäftspartner geschlossen werden unterliegen den AGB.


(3) Die gesamte Kommunikation wird in deutscher Sprache vollzogen.

§13 Online-Streitbeilegung

(1) Der Nutzer kann eine Online-Streitbeilegungsportal der EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=EN/target= nutzen.

§14 Sonstige Streitbeilegung

(1) ErneuerCar nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§15 Zahlungspolitik für Gewerbenutzer

(1) Nach § 14 Abs. 2 S. 2 UstG nutz ErneuerCar das Gutschriftsverfahren für die Auszahlung der THG-Quote.

(2) Sollte der gewerbetreibende Geschäftspartner umsatzsteuerpflichtig sein, so wird die Gutschrift mit Umsatzsteuer ausgezahlt.

(3) Sollte der gewerbetreibende Kleinunternehmer gem. § 19 UStG sein, so wird die Gutschrift ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.

(4) Der Gewerbetreibende ist verpflichtet sich mit seiner Steuernummer oder seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auszuweisen.

§16 Freunde werben Freunde

(1) Sobald der Nutzer sich bei ErneuerCar registriert hat, kann dieser über das Portal einen Einladungslink erzeugen und mit Dritten teilen.

(2) Dieser Einladungslinke kann beliebig oft an Dritte geteilt werden, sobald der Dritte sich anhand des Links bei ErneuerCar registriert, ein E-Fahrzeug anmeldet und ErneuerCar für dieses Fahrzeug die Bescheinigung für die Vermarktung der THG-Quote von dem UBA erhält, bekommt der Nutzer eine 25 € Bonusgutschrift ausgezahlt.

§17 Änderungen der AGB

(1) Innerhalb der Vertragsverhältnisse hat ErneuerCar das Recht, die AGB bei wesentlichen Änderungen zu ändern. Voraussetzung dafür ist jedoch eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, die eine Anpassung erforderlich machen. - Außerdem können die AGB auch durch Ausbau der Geschäftsfelder oder neuer Marktgegebenheiten geändert werden. - Eine Änderung kann jederzeit vorgenommen, solange die laufenden Vertragsbeziehungen durch die Änderungen nicht benachteiligt werden.

(2) Der Nutzer wird schriftlich über die Änderungen der AGB in Kenntnis gesetzt.

(3) Sollte der Nutzer die Änderungen ablehnen, hat der Nutzer die Möglichkeit den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§18 Schlussbestimmungen

(1) Für die gesamte vertragliche Abwicklung wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland herangezogen.

(2) Der Sitz und gleichzeitige Erfüllungsort von ErneuerCar sind in Augsburg.

(3) Sobald es sich beim Nutzer um einen Kaufmann handelt, werden alle Streitigkeiten, die aus den AGB resultieren in Augsburg dem Sitz von ErneuerCar abgewickelt.

(4) Der Nutzer als Privatmann unterliegt dem gesetzlichen Gerichtsstand.

(5) ErneuerCar steht es frei, einem Dritten, der Landwärme GmbH, sämtliche Rechte und Pflichten dieses Vertrages im Zusammenhang mit der Teilnahme am Quotenhandel insbesondere auch die Vermarktung der gebündetlen THG-Quoten, zu übertragen.

(6 Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrgien Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit die Bedingung unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbasre härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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